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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.11.1960 - P OVG 5/60   

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https://dejure.org/1960,5201
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.11.1960 - P OVG 5/60 (https://dejure.org/1960,5201)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.11.1960 - P OVG 5/60 (https://dejure.org/1960,5201)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. November 1960 - P OVG 5/60 (https://dejure.org/1960,5201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 3 BPersVG; § 51 Abs. 3 S. 2 BPersVG; § 66 Abs. 3 BPersVG; § 22 BPersVG; § 21 BPersVG; § 29 Abs. 1 S. 3 BPersVG
    Ungültigkeit einer Wahl zum Bezirkspersonalrat; Wählbarkeit eines Kandidats zum Personalrat; Selbständige Entscheidungsbefugnis in Personalangelegenheiten; Berechtigung einer Gewerkschaft zur Wahlanfechtung; Wahlbeeinflussung durch Änderung des Geschäftsplans der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigkeit einer Wahl zum Bezirkspersonalrat; Wählbarkeit eines Kandidats zum Personalrat; Selbständige Entscheidungsbefugnis in Personalangelegenheiten; Berechtigung einer Gewerkschaft zur Wahlanfechtung; Wahlbeeinflussung durch Änderung des Geschäftsplans der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.10.1959 - VII P 14.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.11.1960 - P 5/60
    Es ist vielmehr davon auszugehen, daß die Feststellung der Wählbarkeit im Zusammenhang mit einem Wahlverfahren nur als Wahlanfechtungsgrund Bedeutung hat und deshalb ein Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung in einem selbständigen Verfahren fehlt (BVerwG Beschl. vom 23.10.1959 - VII P 14.58 - BVerwGE 9, 249 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58] [251] = AP Nr. 3 zu § 10 PersVG).
  • BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.11.1960 - P 5/60
    Es können auch Unterorganisationen eines solchen Verbandes anfechtungsberechtigt im Sinne von § 22 BPersVG sein, sofern sie über eine bestimmte Selbständigkeit verfügen (BVerwG, Beschl. vom 5.11.1957 - VII P 4.57 - Personalvertretung 1959 S. 209 = BVerwGE 5, 324 - dort insoweit nicht abgedruckt -).
  • BVerwG, 09.10.1959 - VII P 1.59

    Mitgliedschaft eines Ersatzmitglieds im Personalrat bei Amtsniederlegung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.11.1960 - P 5/60
    Der beschwerdeführende Bezirkspersonalrat kann sich gemäß § 76 Abs. 2 BPersVG in Verb. mit §§ 80 Abs. 2, 11 Abs. 2 ArbGG durch einen Vertreter der ... gewerkschaft vertreten lassen, da mindestens ein Mitglied des Bezirkspersonalrats der ... gewerkschaft angehört (vgl. Beschl. des Senats vom 6.11.1959 - P OVG 6/59 - Personalvertretung 1960 S. 41 = ZBR 1959 S. 399 = DÖD 1960 S. 16 = RiA 1960 S. 47).
  • BVerwG, 09.10.1959 - VII P 17.58

    Unterbrechung der Dienststellenzugehörigkeit durch eine dreimonatige Abordnung an

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.11.1960 - P 5/60
    Daß durch die Nichtzulassung dieser Liste das Wahlergebnis geändert oder beeinflußt werden konnte, liegt bei der Bedeutung der auf den Wahlvorschlägen als Wahlbewerber benannten Persönlichkeiten für die Wahl auf der Hand und bedarf keiner näheren Darlegung (übereinstimmend BVerwG, Beschl. v. 9.10.1959 - VII P/17.58 - BVerwGE 9, 213 = ZBR 1959 S. 398 = Personalvertretung 1959 S. 330 = RiA 1960 S. 110 = AP Nr. 2 zu § 10 PersVG).
  • EuGH, 10.05.1960 - 4/58

    Unmittelbare Anwendbarkeit des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.11.1960 - P 5/60
    Dem Bezirk obliegt die Vertretung der Gewerkschaft und ihrer (Mitglieder im eigenen Namen (vgl. hierzu Beschl. des Senats vom 19.12.1958 - P OVG 4/58 - AP Nr. 6 zu § 22 BPersVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1960 - CL 16/59
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.11.1960 - P 5/60
    Darüber hinaus sind auch Disziplinarangelegenheiten Personalangelegenheiten im Sinne der genannten Vorschrift, da die Disziplinargewalt ist Dienstherrn die Stellung des Beamten innerhalb seines Dienstverhältnisses unmittelbar betrifft (so zutreffend Dietz i. d. Anm. zu dem Beschl. d. OVG Hamburg v. 2.7.1956 - OVG Bs P 2/56 - AP Nr. 1 zu § 10 PersVG = ZBR 1957 S. 300; vgl. hierzu auch OVG Münster, Beschl. v. 27.6.1960 - CL 16/59 - ZBR 1960 S. 300).
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